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Unterhalt zahlen oder einfordern – Rechtsberatung im Raum Leipzig

Im Kontext des Familienrechts bedeutet das, dass im Falle einer Trennung / Scheidung der Partner mit dem besseren Verdienst finanziell für die gemeinsamen Kinder und ggf. auch für den Expartner aufzukommen hat. Sie haben Fragen zur Thematik Unterhalt oder einen konkreten Fall und benötigen eine umfassende Beratung durch eine erfahrene Juristin? Ich helfe Ihnen gerne weiter! Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen bei allen Belangen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Es gibt verschiedene Formen des Unterhalts. Es wird unterschieden zwischen:

  • Kindesunterhalt (Unterhalt für die eigenen Kinder)
  • Trennungsunterhalt  (Unterhaltszahlung für den Zeitraum von der Trennung bis zum Scheidungsbeschluss)
  • Nachehelicher Unterhalt (Zahlungen, wenn ein Ehepartner nach der Scheidung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen)

Eine Trennung ist für die Beteiligten nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation, sondern bedeutet auch eine finanzielle Veränderung – insbesondere wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Kinder sind unterhaltsberechtigt, sofern sie die Schule besuchen oder sich aktuell in einer Ausbildung bzw. einem Studium befinden. Unterhaltsanspruch hat in der Regel zudem der Ehepartner, der über das geringere Einkommen verfügt.

Die Berechnung der Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Ihr Rechtsbeistand bei außergerichtlichen und gerichtlichen Unterhaltsverfahren

Ich bin als Fachanwältin für Sie da, wenn Sie Ihren Anspruch auf Unterhalt geltend machen und die Höhe des zu zahlenden Unterhalts bestimmen lassen wollen. Zudem bin ich sowohl bei außergerichtlichen Einigungen sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen an Ihrer Seite.

Bitte beachten Sie: In Unterhaltsverfahren besteht Anwaltszwang! Sollte Ihnen daher ein entsprechendes Verfahren bevorstehen, sollten Sie sich frühzeitig um einen Rechtsbeistand kümmern, dem Sie voll und ganz vertrauen können. Im Großraum Leipzig bin ich für Sie da und setze Ihre Interessen den Unterhalt betreffend durch – zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Kanzlei.

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