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Gewaltschutz durch Ihre Rechtsanwältin in Leipzig: Hilfe bei Stalking und häuslicher Gewalt

Der Eingriff in die Privatsphäre, beispielsweise durch Verfolgung, Bedrohung oder Belästigung, stellt eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Auch häusliche Gewalt umfasst verletzende Handlungen und findet in allen Altersgruppen und Gesellschaftsschichten statt. Menschen, die derart schlimme Dinge erleben mussten oder müssen, leben oft permanent in Angst und sind großen psychischen Belastungen ausgesetzt.

Sie sind Opfer häuslicher Gewalt oder erleiden Nachstellungen (Stalking) durch den Ex-Partner oder eine andere Person?

Schwerwiegende Beeinträchtigungen Ihrer Intimsphäre sind eine Straftat. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen!

Anwältin für Gewaltschutz Ich stehe Ihnen zuverlässig zur Seite

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (Art. 2 GG)

Häusliche Gewalt hat viele Facetten, sei es körperlicher oder auch psychischer Art. Täter und Opfer stehen in einem andauernden Abhängigkeitsverhältnis, das sich von der Ignorierung der Bedürfnisse des Opfers bis hin zu physischen und psychischen Misshandlungen, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung erstreckt.

Wenn jemand gegen Ihren Willen und wiederholt eine Annäherung erzwingt oder Sie verfolgt, ist dies als Stalking-Handlung einzuordnen.

Nachstellungen beeinträchtigen das Leben erheblich und können auch zu Gewalt führen. Besonders schlimm ist die Situation, wenn Kinder Gewalt oder die Nachstellungen (mit-)erleben.

Das alles hat aufzuhören! Als Anwältin für Familienrecht habe ich mich unter anderem auf das Thema Gewaltschutz spezialisiert und unterstütze Sie in dieser schwierigen Zeit. Seit 2003 bin ich als Anwältin zudem im Leipziger Netzwerk gegen Stalking und häusliche Gewalt aktiv, daher verfüge ich über sehr gute Möglichkeiten, um die Opfer und deren Kinder zu unterstützen bzw. um ihnen die entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen.

Schutz vor Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld durch das Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es, Näherungs- und Kontaktverbote gegen gewalttätige Personen auszusprechen. Zudem kann beantragt werden, dass dem Opfer die gemeinsame Wohnung – zumindest zeitweise – überlassen wird. Das Gericht kann eine Gewaltschutzverfügung erlassen, wenn der Antrag zeitnah nach dem Gewaltvorfall gestellt wurde. Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz und auch alle weiteren notwendigen Anträge stelle ich beim Familiengericht.

Durch meine gute Vernetzung in Leipzig ist eine umfassende Unterstützung gegeben, damit die Gewalt und das Stalking aufhören. Gerne stehe ich Ihnen auch kurzfristig für ein Beratungsgespräch in Hinblick auf den Gewaltschutz zur Verfügung.

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